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Bosch Manufacturing Solutions

Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH

Urheberrecht (Copyright ©)

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Marken

Die auf unseren Seiten verwendeten Marken sind, soweit nicht anders angegeben, geistiges Eigentum der Robert Bosch GmbH, Deutschland.

Keine Lizenz

Durch diese Website wird keine Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums (insb. Patente, Marken und Urheberrechte) von Unternehmen der Bosch-Gruppe (Bosch) oder von Dritten erteilt.

Online-Streitbeilegung

Information zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten dienen, die vertragliche Verpflichtungen von Online-Kaufverträgen und Online-Dienstverträgen betreffen.

Die Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

WEEE Registrierungsnummer

WEEE-Reg.-Nr. DE 80087893

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind bei einer der Mitbestimmung unterliegenden Gesellschaft Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Führungspositionen sowie Fristen für die Erreichung der Zielgrößen festzulegen und zu veröffentlichen. Die Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH veröffentlicht daher im Folgenden ihre Erklärung nach § 289f Abs. 4 HGB.

Die Gesellschafterversammlung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH hatte in 2017 Zielgrößen für den Frauenanteil von 0% für den Aufsichtsrat und von 0% für die Geschäftsführung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH mit Frist für die Zielerreichung bis zum 31.12.2021 beschlossen. Zum 31.12.2021 sind keine Frauen in dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH vertreten. Damit entspricht der Frauenanteil in der Geschäftsführung/im Aufsichtsrat zum 31.12.2021 der seinerzeit festgelegten Zielgröße.

Die Gesellschafterversammlung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH hat im Dezember 2021 erneut Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH festgelegt. Die von der Gesellschafterversammlung beschlossenen Zielgrößen sind 33,33% (gerundet) für den Aufsichtsrat und 25% für die Geschäftsführung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH. Als Frist für die Erreichung beider Zielgrößen wurde der 31.12.2025 festgelegt.

Die Geschäftsführung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH hat im Dezember 2021 Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung beschlossen. Diese sind 18,2% für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene und 17,9% in der zweiten Führungsebene und berücksichtigen jeweils auch die Bosch Connected Industry. Als Frist für die Erreichung beider Zielgrößen wurde der 31.12.2025 festgelegt.

Weltweit kann der Anteil weiblicher Führungskräfte über alle Führungsebenen in der Bosch-Gruppe im jährlichen Geschäftsbericht eingesehen werden. Diesen Anteil will Bosch - unabhängig von einzelnen Konzerngesellschaften - kontinuierlich weiter steigern.