Rechtliche Hinweise
Rechtliche Hinweise der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH
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Marken
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Keine Lizenz
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Streitbeilegung
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WEEE Registrierungsnummer
WEEE-Reg.-Nr. DE 80087893
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind bei einer der Mitbestimmung unterliegenden Gesellschaft Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Führungspositionen sowie Fristen für die Erreichung der Zielgrößen festzulegen und zu veröffentlichen. Die Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH veröffentlicht daher im Folgenden ihre Erklärung nach § 289f Abs. 4 HGB. Diese umfasst die Bereiche Bosch Manufacturing Solutions und Bosch Connected Industry
1. Die Gesellschafterversammlung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH hatte in 2021 Zielgrößen für den Frauenanteil von 33 % für den Aufsichtsrat und von 25 % für die Geschäftsführung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH mit Frist für die Zielerreichung bis zum 31.12.2025 beschlossen. Zum 31.12.2025 ist eine Frau im Aufsichtsrat der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH vertreten, was bei drei Aufsichtsratsmitgliedern einem Frauenanteil von 33 % entspricht. Zum 31.12.2025 sind keine Frauen in der Geschäftsführung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH vertreten, was bei vier Geschäftsführungsmitgliedern einem Frauenanteil von 0 % entspricht.
Somit wurde die für den Aufsichtsrat in 2021 festgelegte Zielgröße erreicht, die Zielgröße für die Geschäftsführung konnte demgegenüber nicht erreicht werden.
Dabei waren zwei Stellenbesetzungen im Zielzeitraum für die Geschäftsführung vorzuneh-men. Die Entscheidung über die Nachbesetzung der ausscheidenden Geschäftsführungsmitglieder wurde jeweils auf Basis fachlicher Expertise, persönlicher Eignung sowie Verfügbarkeit getroffen. Geeignete und verfügbare Frauen konnten in dem engen Kandidatenmarkt für die zu besetzenden Stellen im Zeitpunkt der jeweiligen Nachbesetzung weder innerhalb der Bosch-Gruppe noch auf dem freien Markt gefunden werden. Vor diesem Hintergrund kommt der aktuelle Ist-Stand von 0% zustande.
Die Gesellschafterversammlung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH hat im Dezember 2025 erneut Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH festgelegt. Die von der Gesellschafterversammlung beschlossenen Zielgrößen sind 33 % für den Aufsichtsrat und 25 % für die Geschäftsführung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH. Als Frist für die Erreichung beider Zielgrößen wurde der 31.12.2030 festgelegt.
2. Die Geschäftsführung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH hatte in 2021 Zielgrößen für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung mit Frist bis zum 31.12.2025 von 18,2 % (für die erste Führungsebene) und 17,9 % (für die zweite Führungsebene) beschlossen. Zum 31.12.2025 beträgt der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 13,8 % und in der zweiten Führungsebene 15,1 %.
Damit konnten die Zielgrößen für beide Führungsebenen nicht erreicht werden. Maßgeblich hierfür waren strukturelle Veränderungen, insbesondere im Bereich Bosch Connected Industry, die bei Festlegung der Zielgrößen im Jahr 2021 noch nicht vorhersehbar waren. Diese Veränderungen führten zu Anpassungen der zugrunde gelegten Grundgesamtheit, sodass die Zusammensetzung der ersten und zweiten Führungsebene zum Stichtag nicht mehr der ursprünglichen Grundlage der Zieldefinition entsprach.
Aufgrund der geringen Anzahl von Führungspositionen in der betrachteten Organisation wirken sich einzelne Veränderungen überproportional auf den prozentualen Frauenanteil aus. Diese strukturelle Besonderheit hat die Zielerreichung im Berichtszeitraum wesentlich beeinflusst.
Die Geschäftsführung der Robert Bosch Manufacturing Solutions GmbH hat im Dezember 2025 Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung beschlossen. Diese sind 16 % für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene und 17,5 % in der zweiten Führungsebene. Als Frist für die Erreichung beider Zielgrößen wurde der 31.12.2030 festgelegt.